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   BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61   

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BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61 (https://dejure.org/1963,114)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1963 - II C 195.61 (https://dejure.org/1963,114)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1963 - II C 195.61 (https://dejure.org/1963,114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung bei Kennenmüssen des wahren Sachverhalts durch den Dienstherrn - Kausalität einer Täuschung für eine Ernennung

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 340
  • NJW 1964, 120
  • DVBl 1964, 285
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 193.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
    Für die Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG genügt es, daß die Täuschung eine Bedingung im logischen Sinn (conditio sine qua non) für die Ernennung war; eine Ernennung ist durch eine Täuschung "herbeigeführt", wenn die Ernennungsbehörde - in der Person des Dezernenten oder des maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Sachbearbeiters (BVerwGE 11, 61 [BVerwG 06.07.1960 - VI C 193/58] [63]) - bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesen Zeitpunkt, Abstand genommen hätte.

    Hiernach kann es für die Anwendung dieser Vorschrift nicht wesentlich sein, ob die Unkenntnis der Ernennungsbehörde auf deren Verschulden beruht; für die entsprechende Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG hat dies das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt (BVerwGE 11, 61 [BVerwG 06.07.1960 - VI C 193/58] [64] und Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 -).

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
    Erklärungswillen des anderen einzuwirken, Dabei genügt bedingter Vorsatz (BVerwGE 13, 156 [BVerwG 08.11.1961 - VI C 120/59] [158]); Arglist wäre also schon dann zu bejahen, wenn festgestellt werden kann, dem Kläger sei bewußt gewesen, daß seine Angaben unrichtig sein könnten und daß gerade der durch diese Angaben hervorgerufene Irrtum die Beklagte zur Vornahme der Ernennung bestimmen könnte.
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
    Hiernach kann es für die Anwendung dieser Vorschrift nicht wesentlich sein, ob die Unkenntnis der Ernennungsbehörde auf deren Verschulden beruht; für die entsprechende Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG hat dies das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt (BVerwGE 11, 61 [BVerwG 06.07.1960 - VI C 193/58] [64] und Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 -).
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
    Diese Unterscheidung ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die das Berufungsgericht Bezug nimmt, - in Anknüpfung an die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Haftung für Betriebsunfälle - bei Anwendung der Vorschriften über die beamtenrechtliche Dienstunfallfürsorge vorgenommen worden (vgl. BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - VI C 360/56]; 10, 258).
  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
    Diese Unterscheidung ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die das Berufungsgericht Bezug nimmt, - in Anknüpfung an die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Haftung für Betriebsunfälle - bei Anwendung der Vorschriften über die beamtenrechtliche Dienstunfallfürsorge vorgenommen worden (vgl. BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - VI C 360/56]; 10, 258).
  • BVerwG, 26.06.1961 - VI C 5.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
    Daß diese Meinung jedenfalls in bezug auf § 12 Abs. 1 BBG unzutreffend ist, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Gründen seines Urteils vom 26. Juni 1961 - BVerwG VI C 5.59 - (Buchholz BVerwG 231, § 32 DBG Nr. 2) klargestellt.
  • VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Ob der Dienstherr den wahren Sachverhalt hätte kennen können oder sogar müssen, ist aber für die Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1963 - II C 195.61 -, juris).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Vermutungen oder ein Verdacht genügen nicht (vgl. BVerwGE 13, 156 [161]; 16, 340 [342]; 17, 1 [2]; Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - [Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3] zu entsprechenden Regelungen des Bundes und der Länder; Fürst, GKÖD I, K § 13 Rz 11).

    Hinsichtlich der Kausalität zwischen der Täuschungshandlung und der Ernennung bei Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342 f.]; 17, 1 [3]; 31, 1) mit Recht davon ausgegangen, daß allein rechtserheblich ist, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit abgesehen haben würde.

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Das Bundesverwaltungsgericht habe zu dieser Frage (im Rahmen des mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG) im Urteil vom 12. September 1963 (BVerwGE 16, 340) ausgeführt, daß es genüge, wenn die Täuschung eine Bedingung im logischen Sinne für die Ernennung gewesen sei; eine Ernennung sei durch eine Täuschung "herbeigeführt", wenn die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte.

    Nach seiner Auffassung hat das Berufungsgericht - möglicherweise in Verkennung der in BVerwGE 16, 340 und 17, 1 entwickelten Rechtsgrundsätze - keine eindeutigen Feststellungen darüber getroffen, ob der Kläger zum gleichen Zeitpunkt zum Inspektor ernannt worden wäre, wenn die Behörde das Fehlen der Inspektoren-Prüfung gekannt hätte.

    Das Berufungsgericht ist zwar in den Entscheidungsgründen von dem hier einschlägigen Urteil BVerwGE 16, 340 ausgegangen.

    Nach BVerwGE 16, 340 (342, 343) [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]genügt es für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs bei der Anwendung des - mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden - § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG, wenn die Ernennungsbehörde - in der Person des Dezernenten oder des maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Sachbearbeiters (vgl. BVerwGE 11, 61 [63]) - bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (vgl. in diesem Sinne auch die den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes betreffende Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] [3]).

    Dabei ist es nur rechtserheblich, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen haben würde, nicht jedoch, wie sie bei richtiger Auslegung der Laufbahnbestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. hierzu im Anschluß an BVerwGE 16, 340 auch dar Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 102.63 -).

    Dies gebietet - wie Bachof in einer kritischen Besprechung der Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] (vgl. Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Band II, Nr. 391 S. 370 ff.) mit Recht betont hat - nicht zuletzt der Zweck der gesetzlichen Regelung, der "insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen gerichtet ist, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben" (vgl. BVerwGE 16, 340 [342]).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Er ist insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (stRspr, vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • VG Wiesbaden, 04.09.2014 - 3 L 1272/13

    Zur Rücknahme der Ernennung eines Professors im Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Der erforderliche Kausalzusammenhang ist gegeben, wenn ohne die Täuschung die Ernennung nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt ausgesprochen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.1963 - II C 195.61 - BVerwGE 16, 340 ff; v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 12 BeamtStG RdNr. 34).
  • BVerwG, 11.03.1965 - II C 47.62

    Rechtsmittel

    Auch das Verschweigen von Tatsachen ist als Täuschung zu werten, wenn entweder die Ernennungsbehörde nach diesen Tatsachen gefragt hatte oder der Ernannte auch ohne Befragung wußte und mindestens in Kauf nahm, daß die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Behörde erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG II C 195.61 -[Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 8 S. 28]).

    Ein solcher Ursachenzusammenhang liegt schon dann vor, wenn die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren - vollständigen - Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls an dem Tage, an dem sie diese vornahm/Abstand genommen hätte (BVerwGE 16, 340 [342]; Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG II C 79.62 -).

    Dem Umstande, daß die Behörde im Einzelfall die Ernennung gleichwohl schon zu diesem Zeitpunkt aus Rechtsgründen hätte vornehmen können oder sollen, kommt im Rahmen der Prüfung, ob sie die Ernennung zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vorgenommen hätte, keine unmittelbare rechtliche Bedeutung, sondern nur die Bedeutung eines Beweisanzeichens zu (BVerwGE 16, 340 [343]).

    Ob sie diese Kenntnis früher hätte erlangen können und dies etwa schuldhaft versäumte, ist unerheblich (BVerwGE 11, 61 [64]; 16, 340 [342]); eine Beweiserhebung hierüber hat sich deshalb erübrigt.

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Durch die Rücknahme der Ernennung soll die Entschließungsfreiheit wiederhergestellt und dem berufspolitischen Interesse an der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben, Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 12, 42 [45]; 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LBG dient ebenso wie die inhaltsgleichen Vorschriften anderer Beamtengesetze dem Schutze der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (vgl. BVerwGE 16, 340 [342] und 31, 1 [4]).

    Das Berufungsgericht hat daher in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 16, 340; 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63]und 31, 1) zutreffend den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Täuschungshandlung des Klägers und seiner Ernennung zum Beamten bejaht.

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156; 16, 340; 59, 366; Schütz, aaO, § 13 LBG NW Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Vielmehr ist einerseits durch die vom Berufungsgericht zutreffend angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es für die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung einer solchen Prüfung nicht bedarf (BVerwG 16, 340 ; 31, 1 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).
  • BVerwG, 19.02.1969 - VI B 17.68

    Nichtzulassung der Revision mangels Divergenz - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 28.12.1967 - II B 47.67

    Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache - Anforderungen an die

  • BVerwG, 08.08.1969 - II B 23.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.1994 - 2 S 130/94
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 40/92

    Amtsenthebung eines Anwaltsnotars wegen Herbeiführung seiner Bestellung durch

  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

  • BVerwG, 11.04.1989 - 2 B 138.88

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über seinen

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.12.1995 - 2 WDB 5.95

    Recht der Soldaten: Arglistige Täuschung über Stasi-Mitarbeit durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2008 - 2 A 11027/07

    Lebenszeiternennung einer Beamtin im Strafvollzug durfte zurückgenommen werden

  • OVG Thüringen, 15.05.1997 - 2 EO 260/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamter auf Probe; Rücknahme

  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

  • VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05

    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine

  • LSG Niedersachsen, 19.04.2001 - L 8 AL 489/00

    Gewährung von Arbeitslosengeld; Rücknahme der Ernennung in ein Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98

    Voraussetzungen für die Rückanhme einer Ernennung zum Beamten - Herbeiführung der

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
  • BVerwG, 10.07.2000 - 2 WDB 5.00

    Verhältnis von Entlassungsverfahren nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 Soldatengesetz (SG)

  • OVG Brandenburg, 10.09.1998 - 2 A 266/96

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit

  • VGH Hessen, 31.05.1966 - OS I 7/65
  • BVerwG, 23.09.1966 - II B 20.66

    Verschweigen von Tatsachen bei der Ernennung als arglistige Täuschung -

  • BVerwG, 21.10.1965 - VI C 102.63

    Streit über die Rücknahme der Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf

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